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Pohl, Reinhard
EinbĂĽrgerungstest 1
Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:• acht Jahre Aufenthalt in Deutschland• gute Sprachkenntnisse• Arbeit und Wohnung• keine Vorstrafen• eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung• Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine PrüfungSeit dem 1.
EinbĂĽrgerungstest 2
Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:• acht Jahre Aufenthalt in Deutschland• gute Sprachkenntnisse• Arbeit und Wohnung• keine Vorstrafen• eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung• Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine PrüfungSeit dem 1.
EinbĂĽrgerungstest 3
Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:• acht Jahre Aufenthalt in Deutschland• gute Sprachkenntnisse• Arbeit und Wohnung• keine Vorstrafen• eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung• Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine PrüfungSeit dem 1.
Mein Orientierungskurs 1
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Danach haben alle Einwanderer das Recht auf einen Integrationskurs:• 600 Stunden Deutschunterricht• 100 Stunden Orientierungsunterricht.Diese Broschüre ist eine von dreien mit dem Stoff für den Orientierungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Mein Orientierungskurs 2
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Danach haben alle Einwanderer das Recht auf einen Integrationskurs:• 600 Stunden Deutschunterricht• 100 Stunden Orientierungsunterricht.Diese Broschüre ist eine von dreien mit dem Stoff für den Orientierungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Mein Orientierungskurs 3
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Danach haben alle Einwanderer das Recht auf einen Integrationskurs:• 600 Stunden Deutschunterricht• 100 Stunden Orientierungsunterricht.Diese Broschüre ist eine von dreien mit dem Stoff für den Orientierungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.