Kein Foto
EinbĂĽrgerungstest 1</a>

EinbĂĽrgerungstest 1

Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:• acht Jahre Aufenthalt in Deutschland• gute Sprachkenntnisse• Arbeit und Wohnung• keine Vorstrafen• eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung• Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine PrüfungSeit dem 1.

EinbĂĽrgerungstest 2</a>

EinbĂĽrgerungstest 2

Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:• acht Jahre Aufenthalt in Deutschland• gute Sprachkenntnisse• Arbeit und Wohnung• keine Vorstrafen• eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung• Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine PrüfungSeit dem 1.

EinbĂĽrgerungstest 3</a>

EinbĂĽrgerungstest 3

Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen:• acht Jahre Aufenthalt in Deutschland• gute Sprachkenntnisse• Arbeit und Wohnung• keine Vorstrafen• eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung• Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine PrüfungSeit dem 1.

Mein Orientierungskurs 1</a>

Mein Orientierungskurs 1

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Danach haben alle Einwanderer das Recht auf einen Integrationskurs:• 600 Stunden Deutschunterricht• 100 Stunden Orientierungsunterricht.Diese Broschüre ist eine von dreien mit dem Stoff für den Orientierungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Mein Orientierungskurs 2</a>

Mein Orientierungskurs 2

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Danach haben alle Einwanderer das Recht auf einen Integrationskurs:• 600 Stunden Deutschunterricht• 100 Stunden Orientierungsunterricht.Diese Broschüre ist eine von dreien mit dem Stoff für den Orientierungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Mein Orientierungskurs 3</a>

Mein Orientierungskurs 3

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Danach haben alle Einwanderer das Recht auf einen Integrationskurs:• 600 Stunden Deutschunterricht• 100 Stunden Orientierungsunterricht.Diese Broschüre ist eine von dreien mit dem Stoff für den Orientierungskurs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.