Seit dem Studium arbeitet Philip Raillon als crossmedialer Reporter für den Westdeutschen Rundfunk. Er berichtet tagesaktuell und investigativ, unter anderem für die WDR-Landespolitik, die ARD-Rechtsredaktion und das ARD-Magazin Plusminus. Seit 2015 hat er mehrere Reisesachbücher veröffentlicht.
Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten.
Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten.