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Raillon, Philip

Philip Raillon absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Warschau. Nach seinem ersten Examen am OLG Hamm begann er seine Promotion am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Jörg Ennuschat. Die Dissertation stellte er während seines Referendariats am Landgericht Bochum fertig.
Seit dem Studium arbeitet Philip Raillon als crossmedialer Reporter für den Westdeutschen Rundfunk. Er berichtet tagesaktuell und investigativ, unter anderem für die WDR-Landespolitik, die ARD-Rechtsredaktion und das ARD-Magazin Plusminus. Seit 2015 hat er mehrere Reisesachbücher veröffentlicht.
Das Verbot des Rückkaufhandels gemäß § 34 Abs. 4 GewO</a>

Das Verbot des Rückkaufhandels gemäß § 34 Abs. 4 GewO

Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten.

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Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten.