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Der Verbraucherdarlehensvertrag</a>

Der Verbraucherdarlehensvertrag

Im Verbraucherdarlehensrecht hat der europäische Gesetzgeber mit der im Jahre 2008 erlassenen und im Jahre 2010 in Deutschland in Kraft getretenen Verbraucherkreditrichtlinie den Bereich der Konsumentenkredite harmonisiert. Der damals ausgesparte Bereich der Immobiliarkredite wurde mit der im Jahr 2014 erlassenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie geregelt.