Die antizipierte Einladung zur militärischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

Die antizipierte Einladung zur militärischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militärische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes für eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt.

Die antizipierte Einladung zur militärischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

Die antizipierte Einladung zur militärischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militärische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes für eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt.