Die antizipierte Einladung zur militÀrischen Gewaltanwendung im Völkerrecht</a>

Die antizipierte Einladung zur militÀrischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militĂ€rische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes fĂŒr eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt.

Die antizipierte Einladung zur militÀrischen Gewaltanwendung im Völkerrecht</a>

Die antizipierte Einladung zur militÀrischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militĂ€rische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes fĂŒr eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt.