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Christian Rink

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth war Christian Rink ebenda von April 2018 bis September 2020 als wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Stephan Rixen) tätig. Im Wintersemester 2019/2020 wurde seine Arbeit »Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine verfassungsrechtliche Kritik der Bereitschaftsdienstordnungen von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen« von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als Dissertation angenommen. Ab Oktober 2020 befindet er sich im Referendariat.
Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst.

»The Mandatory Participation of Physicians in Medical Standby Duty. A Review in Terms of Constitutional Law of the Standby Duty Statutes of the Medical Associations Ärztekammern and Kassenärztliche Vereinigungen«The thesis analyses the mandatory participation of physicians in medical standby duty in Germany in terms of constitutional law with a focus on the standby duty statutes of the medical associations »Ärztekammern« and »Kassenärztliche Vereinigungen«.