- Publikationen ca: 1
- Gefolgt von 1 Nutzern
- Fragen & Antworten
§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess
Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln.