Sozialgerichtsgesetz
Zum WerkGegenstand des Sozialgerichtsgesetztes sind die umfangreichen Vorschriften zur Gerichtsverfassung, zu den gemeinsamen Verfahrensvorschriften, zu den Rechtsmitteln, zum Themenkomplex der Wiederaufnahme des Verfahrens und der besonderen Verfahrensvorschriften sowie zu den Kosten und der Vollstreckung und zu den Übergangs- und Schlussvorschriften.
