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Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe

Rechtsvergleichung

Rechtsvergleichung

Als Rechtsvergleichung bezeichnet man den Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit dem Vergleich verschiedener Rechtsordnungen befasst. Dieses neue Lehrbuch zur Rechtsvergleichung besteht aus mehreren Teilen: Einleitend werden die dogmatischen Grundlagen dargestellt.