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Sachsen Gessaphe, Karl August Prinz von

Rechtsvergleichung</a>

Rechtsvergleichung

Zum WerkAls Rechtsvergleichung bezeichnet man den Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit dem Vergleich verschiedener Rechtsordnungen befasst.Das neue Lehrbuch besteht aus drei Teilen.Im ersten Teil werden die dogmatischen Grundlagen dargestellt.Der zweite Teil behandelt die verschiedenen Rechtsordnungen, die sich in der Regel sog.

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