- Publikationen ca: 1
- Fragen & Antworten
Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe
Rechtsvergleichung
Als Rechtsvergleichung bezeichnet man den Zweig der Rechtswissenschaft, der sich mit dem Vergleich verschiedener Rechtsordnungen befasst. Dieses neue Lehrbuch zur Rechtsvergleichung besteht aus mehreren Teilen: Einleitend werden die dogmatischen Grundlagen dargestellt.
