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Frank A. Schäfer
ZAG
Zum WerkUmfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der PSD2 und derEMD2) für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts.Das ZAG definiert in § 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes.
Handbuch der Vermögensverwaltung
Das Handbuch stellt das «Recht der Vermögensverwaltung» umfassend dar und behandelt alle zivil- und aufsichtsrechtlichen Aspekte.Die Pflichten des Vermögensverwalters sind mannigfaltig. Sowohl im Rahmen der Vertragsanbahnung als auch während der eigentlichen Verwaltung treffen den Vermögensverwalter zahlreiche Aufklärungs-, Beratungs-, Hinweis- und Rechenschaftspflichten.
Handbuch der Vermögensverwaltung
Zum WerkDas Handbuch stellt das "Recht der Vermögensverwaltung" umfassend dar und behandelt alle zivil- und aufsichtsrechtlichen Aspekte.Die Pflichten des Vermögensverwalters sind mannigfaltig. Sowohl im Rahmen der Vertragsanbahnung als auch während der eigentlichen Verwaltung treffen den Vermögensverwalter zahlreiche Aufklärungs-, Beratungs-, Hinweis- und Rechenschaftspflichten.


