Autorin
Corina Schiegl
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Die Inklusion gilt spätestens seit Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) als grundlegender Gedanke des modernen menschenrechtlichen Universalismus. Dieser Anspruch trifft jedoch auf Ambivalenzen, da u. a. utilitaristische Positionen gerade das Lebensrecht von mehrfachbehinderten Menschen zur Disposition stellen können.