- Publikationen ca: 4
- Fragen & Antworten
Karsten Schmidt
- Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Bd. 2: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft, §§ 105-160. Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft: §§ 161-229, Konzernrecht derPersonengesellsch
- Die Inspektion
Dr. Karsten Schmidt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Studiengang "Vergleichende Religionswissenschaft" der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Bd. 2: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft, §§ 105-160. Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft: §§ 161-229, Konzernrecht derPersonengesellsch
Band 2 behandelt die offene Handelsgesellschaft (oHG §§ 105-152) sowie die KG (§§ 161-179). Anhänge zur KG im KAGB, zum Insolvenzrecht sowie zum Konzernrecht der Personengesellschaften ergänzen den Band.Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich vertieft und mit Blick auf die Praxislösungsorientiert insbesondere auch im Hinblick auf die Fragestellungen nach dem MoPeGZur NeuauflageAm 1.
Die Inspektion
Der Inspektor ist unterwegs, um sich im Lande umzusehen. Er ist vom großen Gebäude ausgewählt, um zu berichten wie sich die Zeit darstellt und wiedie vorgegebenen Verhaltensregeln befolgt werden. Der Inspektor soll aber nur aufzeigen und beobachten.
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 1: Erstes Buch. Handelsstand §§ 1-104a
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundiertpraxisorientiertZur Neuauflage von Band 1Im HGB gab es zahlreiche gesetzgeberische Änderungen, die die in Band 1 kommentierten Normen betreffen, insbesondere im Bereich des Registerrechts. Hiervon erfasst werden nicht nur die in §§ 105 ff.
Aktiengesetz
K. Schmidt/Lutter – Standardwerk mit Premiumanspruch in nunmehr fünfter Auflage.Die Neuauflage des aktienrechtlichen Klassikers umfasst eine Vielzahl wichtiger Änderungen und Neuerungen:VirHVEG: Neue Regelungen aufgrund der Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften.



