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Die erfolgreiche Vergütungsvereinbarung
Seit 1.7.2008 sind die bisherigen Regelungen zur Vergütungsvereinbarung völlig umgestaltet worden. Anstelle des bisherigen § 3 RVG sind vier neue Paragraphen getreten. Vereinbarungen in der bisherigen Form sind daher über den 30.6.2008 hinaus teilweise nicht mehr verwendbar.
Anwaltsvergütung in Verkehrssachen
Zum WerkDer bekannte Gebührenrechtler Norbert Schneider legt einen Band zur Anwaltsvergütung in Verkehrssachen vor. Mandate im Verkehrsrecht haben naturgemäß meist vielfältige Bezüge zu mehreren Rechtsgebieten. Es gilt hier gerade wegen der Vielschichtigkeit der Mandate keine Gebühren zu verschenken.