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Schramm, Dr. Volker

Dr. jur. Volker Schramm ist Partner der Ringel Schramm Partnerschaft mbB in München.
Nach einigen Jahren als Syndikus mit Prokura und Projektleiter für Akquisitionsfinanzierungen in einer großen Münchner Privatbank trat er in 2003 der Kanzlei bei.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, der Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Familiengesellschaften
und im Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite.
Er ist als Autor, Dozent und regelmäßig als Referent in seinen Beratungsschwerpunkten aktiv.

Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen</a>

Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Nun müssen alle Unternehmen im laufenden Jahr 2023 die Vorgaben des neuen Gesetzes umsetzen, ansonsten drohen Bußgelder.Besondere Aufgabenstellungen treffen vor allem private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen</a>

Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Nun müssen alle Unternehmen im laufenden Jahr 2023 die Vorgaben des neuen Gesetzes umsetzen, ansonsten drohen Bußgelder.Besondere Aufgabenstellungen treffen vor allem private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

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