Die kompetenzrechtliche Reichweite des Kartellrechts in landesrechtlich determinierten Bereichen</a>

Die kompetenzrechtliche Reichweite des Kartellrechts in landesrechtlich determinierten Bereichen

Das Verhältnis des bundesrechtlich geregelten Kartellrechts zu Teilbereichen der Rechtsordnung, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist eine seit Jahrzehnten nur unvollständig aufbereitete Fragestellung. Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die insoweit bestehende, mitunter diffuse, Gemengelage zu entwirren.