StaRUG Kommentar
Entweder konsensuale Sanierung oder Insolvenzverfahren – das war einmal. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber einen neuen Ausweg aus Krisensituationen geschaffen. Nun können Unternehmen selbst außerinsolvenzliche Restrukturierungspläne entwickeln, ohne Blockaden einzelner Gläubiger fürchten zu müssen.