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Seibt/Westpfahl

StaRUG Kommentar</a>

StaRUG Kommentar

Entweder konsensuale Sanierung oder Insolvenzverfahren – das war einmal. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber einen neuen Ausweg aus Krisensituationen geschaffen. Nun können Unternehmen selbst außerinsolvenzliche Restrukturierungspläne entwickeln, ohne Blockaden einzelner Gläubiger fürchten zu müssen.