- Publikationen ca: 1
- Fragen & Antworten
Thorsten Sellhorn
Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung
Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, und bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge besitzt der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht.Als Informationsgrundlage steht Aufsichts- und Betriebsräten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zwar der Jahresabschluss "ihres" Unternehmens zur Verfügung.
