Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung

Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung

Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, und bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge besitzt der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht.Als Informationsgrundlage steht Aufsichts- und Betriebsräten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zwar der Jahresabschluss "ihres" Unternehmens zur Verfügung.