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Lea Maria Siering

VermAnlG

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Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit vielseitigen Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht.

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Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit vielseitigen Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht.