VermAnlG
Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht bereits vielseitig in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR das Aufsichtsrecht.
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Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht bereits vielseitig in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR das Aufsichtsrecht.
