Die Natur im Recht
Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung.
Die Natur im Recht
Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung.
Die Natur im Recht
Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung.