Kein Foto

Bernd Söhnlein

Die Natur im Recht

Die Natur im Recht

Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung.

Die Natur im Recht

Die Natur im Recht

Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung.

Die Natur im Recht

Die Natur im Recht

Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung.