Die zivilrechtliche Haftung des Unternehmens gegenüber dem Käufer bei Verstößen gegen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt einen Paradigmenwechsel in der unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte dar. Während bisherige Regelungen überwiegend auf freiwilligen Selbstverpflichtungen (Soft Law) basierten, führt das LkSG erstmals verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten ein.
