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Spanl, Reinhold

Reinhold Spanl ist Hochschullehrer a.D. Er schult bundesweit ehrenamtlich und beruflich tätige Betreuer, auch in erbrechtlichen Fragen. Erfolgreicher Fachautor.

Andrea Imre, Dipl-Rechtspflegerin, Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Rechtsbereich Rechtspflege in Starnberg.
Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung</a>

Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung

Allen gehört alles gemeinsam......so lautet die einfache gesetzliche Regelung nach dem Tod des Erblassers. Aber welche Lösungen bieten sich an, wenn keine Einigkeit unter den Erben besteht oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll?Der Fachratgeber Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung erörtert alle wichtigen Fragen:Verwaltung in der GemeinschaftHaftung für NachlassverbindlichkeitenAufhebung der GemeinschaftAusgleichung von VorempfängenBerücksichtigung von PflegeleistungenErbrechtliche Nachfolge bei Unternehmen und in der LandwirtschaftDie schwierige Aufhebung der Gemeinschaft berücksichtigt die wertentsprechende Zuordnung von Gegenständen und Forderungen, die Übertragung von Miterbenanteilen, das gerichtliche Vermittlungsverfahren, die Erbteilungsklage, die Grundstücksversteigerung und Teilung des Erlöses.

Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung</a>

Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung

Allen gehört alles gemeinsam......so lautet die einfache gesetzliche Regelung nach dem Tod des Erblassers. Aber welche Lösungen bieten sich an, wenn keine Einigkeit unter den Erben besteht oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll?Der Fachratgeber Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung erörtert alle wichtigen Fragen:Verwaltung in der GemeinschaftHaftung für NachlassverbindlichkeitenAufhebung der GemeinschaftAusgleichung von VorempfängenBerücksichtigung von PflegeleistungenErbrechtliche Nachfolge bei Unternehmen und in der LandwirtschaftDie schwierige Aufhebung der Gemeinschaft berücksichtigt die wertentsprechende Zuordnung von Gegenständen und Forderungen, die Übertragung von Miterbenanteilen, das gerichtliche Vermittlungsverfahren, die Erbteilungsklage, die Grundstücksversteigerung und Teilung des Erlöses.