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Jörg / Schindler-Friedrich Spennemann
Dr. Wolfgang Eberl, Leitender Ministerialrat a.D., der Verfasser des Gesetzes (verst.); Dr. Jörg Spennemann, Oberlandesanwalt bei der Landesanwaltschaft Bayern; Dr. Jörg Schindler-Friedrich M.A., Abteilungsleiter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege; Fabian Gerstner LL.M., Rechtsanwalt in München.
Bayerisches Denkmalschutzgesetz
Die Neuauflage des Kommentars, der ebenso wie das bayerische Denkmalschutzgesetz im Jahr 2023 auf 50 Jahre Bestehen zurückblicken kann, berücksichtigt die jüngsten Änderungen des Gesetzes im Bereich der Zulassung von Anlagen zur Erzeugung "erneuerbarer Energien" sowie die Neuregelungen im Bereich der Bodendenkmalpflege (Schatzregal, Sondengänger, Veranlasserprinzip).
