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Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern

Grundrechte - Kommentar

Grundrechte - Kommentar

Die Grundrechte sind seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vor mehr als sieben Jahrzehnten für die gesamteRechtsordnung immer bedeutsamer geworden. Vor allem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatsie in ihren subjektiv- und objektivrechtlichen Gehalten in einem Maße entfaltet, den der Verfassungsgeber nichtahnen konnte, und die die Tätigkeit aller Staatsgewalten nachhaltig prägt.