Schulbegleitung als Maßnahme zur Umsetzung schulischer Inklusion

Schulbegleitung als Maßnahme zur Umsetzung schulischer Inklusion

2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention und verpflichtete sich damit gesetzlich zur Umsetzung von Inklusion in allen Lebensbereichen. Im Bereich Bildung kommt Schulbegleitung als Maßnahme zur Umsetzung schulischer Inklusion eine besondere Bedeutung zu.