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Kommunale Wärmeplanung kompakt</a>

Kommunale Wärmeplanung kompakt

Seit Januar sind Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, Wärmepläne für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zu erstellen. Im Wärmeplanungsgesetz sind hierzu neue Vorgaben und Mindestzeile für den Anteil Erneuerbarer Energien und Abwärme definiert, verschiedene Optionen wie die Fernwärme berücksichtigt, Ausnahmeregelungen und vereinfachte Planungsverfahren enthalten und Fördermittel bereitgestellt.

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Kommunale Wärmeplanung kompakt

Seit Januar sind Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, Wärmepläne für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zu erstellen. Im Wärmeplanungsgesetz sind hierzu neue Vorgaben und Mindestzeile für den Anteil Erneuerbarer Energien und Abwärme definiert, verschiedene Optionen wie die Fernwärme berücksichtigt, Ausnahmeregelungen und vereinfachte Planungsverfahren enthalten und Fördermittel bereitgestellt.