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Stille Gesellschaft im Steuerrecht</a>

Stille Gesellschaft im Steuerrecht

Die stille Gesellschaft nimmt sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht eine Sonderstellung ein. Da sie weder als reines Schuldverhältnis noch als Personengesellschaft beurteilt wird, ergeben sich für fast alle Steuerrechtsgebiete Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

Stille Gesellschaft im Steuerrecht</a>

Stille Gesellschaft im Steuerrecht

Die stille Gesellschaft nimmt sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht eine Sonderstellung ein. Da sie weder als reines Schuldverhältnis noch als Personengesellschaft beurteilt wird, ergeben sich für fast alle Steuerrechtsgebiete Besonderheiten, die es zu beachten gilt.