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Anna Larissa Tonn
Das rechtliche Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Betreuung
Ist ein Betreuter verheiratet, können die ehelichen Rechte und Pflichten mit denjenigen aus einer Betreuungsanordnung in Konflikt treten. Dies gilt sowohl dann, wenn der Ehegatte des Betroffenen selbst zum Betreuer bestellt wird, als auch dann, wenn dies zu Gunsten einer dritten Person geschieht.
