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Ă–ffentliche Sicherheit und Freiheit</a>

Ă–ffentliche Sicherheit und Freiheit

Vom „11. September“ bis „Corona“ – die Öffentliche Sicherheit ist einem rasanten Veränderungsprozess unterzogen: Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit erodiert, Polizei und Strafrecht werden europäisiert und internationalisiert.

Ă–ffentliche Sicherheit und Freiheit</a>

Ă–ffentliche Sicherheit und Freiheit

Vom „11. September“ bis „Corona“ – die Öffentliche Sicherheit ist einem rasanten Veränderungsprozess unterzogen: Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit erodiert, Polizei und Strafrecht werden europäisiert und internationalisiert.

Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr,</a>

Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr,

Dass Verfassunggerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das ganz besonders. Das Bun-desverfassungsgericht lässt der Regierung weitgehend freie Hand und lieferte hier sogar die „Verfassungsände-rungen“ nach, die zuvor an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten gescheitert waren.

Staatslehre und Religionspolitologie bei Eric Voegelin</a>

Staatslehre und Religionspolitologie bei Eric Voegelin

Ausgehend vom Wiener-Weimarer Schulenstreit der deutschen Staatsrechtslehre entwickelte Eric Voegelin (1901-1985), später Gründer der „Münchener Schule“ der Politikwissenschaft, einen existenzialistisch geprägten relegi-onspolitologischen Ansatz als Ausweg aus der von ihm empfundenen Sackgasse der positivistisch-demokratischen Staatstheorie Hans Kelsens und der totalitären politischen Theologie von „Freund-Feind“ Carl Schmitts.

Das Politische der Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich</a>

Das Politische der Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich

In der Verfassungsgerichtsbarkeit haben sich zwei Typen herausgebildet: US-Supreme Court und „Kelsen-Modell“, dem das BVerfG folgt. Hans Kelsen hatte in der Kontroverse mit Carl Schmitt einen klaren Blick für das „Politische“ der Justiz im Prozess von „checks and balances“ einer plu-ralistischen Demokratie.