Der Zugang zu den liechtensteinischen Bürgergemeinden von 1842 bis heute

KlappentextBereits das Gemeindegesetz von 1842 kannte, wie die nachfolgenden Gemeindegesetze und die aktuellen die Gemeindestruktur regelnden Gesetze, öffentlich-rechtliche Personalkörperschaften, die das so genannte Bürgervermögen verwalteten und ihren Mitgliedern Anteil an dessen Nutzung gewährten.