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Stefan Voßschmidt
Andreas Karsten, Diplom-Physiker und Branddirektor a. D., ist Berater bei der Controllit AG in Hamburg. Zuvor arbeitete er fünf Jahre in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Strategic Advisor for Crisis Management und Resilience. Stefan Voßschmidt, Jurist, ist im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Dozent tätig. Beide Herausgeber sind Mitglieder der Deutschen Gesellschaft zur Förderung von Social Media und Technologien im Bevölkerungsschutz (DGSMTech) und haben mehrfach im Bereich Bevölkerungsschutz veröffentlicht.
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) regelt die Zuständigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau, etc.) durch die Gemeinden.
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) regelt die Zuständigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau, etc.) durch die Gemeinden.
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) regelt die Zuständigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau, etc.) durch die Gemeinden.


