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Bernhard Waldmann
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet eine eigenständige Lehr- und Forschungsdisziplin innerhalb des öffentlichen Rechts. Es ist als solches nicht kodifiziert. Im Wesentlichen handelt es sich um dogmatische Grundsätze, die weitgehend von Lehre und Rechtsprechung entwickelt worden sind.
Bundesverfassung (BV)
Die schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 legt die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft fest und beansprucht Vorrang vor dem übrigen Landesrecht. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 hat die nachgeführte Verfassung bereits zahlreiche umfassende (z.

