«Negative» Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch religiöse Ausnahmeartikel in den Bundesverfassungen</a>

«Negative» Anerkennung von Religionsgemeinschaften durch religiöse Ausnahmeartikel in den Bundesverfassungen

Religiöse Ausnahmeartikel in den Bundesverfassungen - eine Wiederholung der Geschichte? Die Verfassungen von 1848 und 1874 enthielten als Folge der konfessionellen Auseinandersetzungen das Jesuiten- und Klosterverbot sowie den Bistumsartikel. Diese richteten sich ausschliesslich gegen die katholischen Religionsgemeinschaften.