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Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
Zum WerkDer Arbeitnehmerschutz hat sich mittlerweile als Rechtsgebiet etabliert. Die in diesem Bereich angesiedelten Themenstellungen sind vielfältig; bei ihrer Lösung sind sowohl die Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzrechts als auch zunehmend eine Vielzahl weiterer Vorschriften, die an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten angesiedelt sind, zu berücksichtigen.
