Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis

Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis

Zum WerkDer Arbeitnehmerschutz hat sich mittlerweile als Rechtsgebiet etabliert. Die in diesem Bereich angesiedelten Themenstellungen sind vielfältig; bei ihrer Lösung sind sowohl die Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzrechts als auch zunehmend eine Vielzahl weiterer Vorschriften, die an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten angesiedelt sind, zu berücksichtigen.