Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht</a>

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften.

Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht</a>

Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht

Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften zur Maschinen- und Betriebssicherheit. Nach Maschinenunfällen mit Personenschäden sind aber in der Rechtsprechung zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten und strafrechtliche Garantenpflichten entscheidend. Dieses Werk beschreibt anhand von 40 grundlegenden Gerichtsurteilen und Strafverfahren aus der Rechtspraxis die unterschiedlichsten Sachverhaltskonstellationen:- Staatsanwälte gegen Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung- Geschädigte gegen Hersteller und Betreiber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld- Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer mit Abmahnungen, Kündigungen oder Schadensersatz- Versicherungen gegen Unternehmen und Führungskräfte auf Leistungserstattung- Gewährleistungsansprüche kaufender Betreiber gegen verkaufende Hersteller- Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen ArbeitsschutzesStrafrechtlich angeklagt oder zivilrechtlich beklagt werden nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern auch Bau-, Betriebs-, Abteilungs- und Entwicklungsleiter, Meister, Schichtführer, Vorarbeiter und andere Führungskräfte bis hin zu Konstrukteuren und Maschineneinrichtern sowie Instandhaltern, Prüfingenieuren und anderen Dienstleistern bzw.

Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht</a>

Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht

Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften zur Maschinen- und Betriebssicherheit. Nach Maschinenunfällen mit Personenschäden sind aber in der Rechtsprechung zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten und strafrechtliche Garantenpflichten entscheidend. Dieses Werk beschreibt anhand von 40 grundlegenden Gerichtsurteilen und Strafverfahren aus der Rechtspraxis die unterschiedlichsten Sachverhaltskonstellationen: - Staatsanwälte gegen Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung - Geschädigte gegen Hersteller und Betreiber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld - Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer mit Abmahnungen, Kündigungen oder Schadensersatz - Versicherungen gegen Unternehmen und Führungskräfte auf Leistungserstattung - Gewährleistungsansprüche kaufender Betreiber gegen verkaufende Hersteller - Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes Strafrechtlich angeklagt oder zivilrechtlich beklagt werden nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern auch Bau-, Betriebs-, Abteilungs- und Entwicklungsleiter, Meister, Schichtführer, Vorarbeiter und andere Führungskräfte bis hin zu Konstrukteuren und Maschineneinrichtern sowie Instandhaltern, Prüfingenieuren und anderen Dienstleistern bzw.

Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht</a>

Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht

Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften zur Maschinen- und Betriebssicherheit. Nach Maschinenunfällen mit Personenschäden sind aber in der Rechtsprechung zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten und strafrechtliche Garantenpflichten entscheidend. Dieses Werk beschreibt anhand von 40 grundlegenden Gerichtsurteilen und Strafverfahren aus der Rechtspraxis die unterschiedlichsten Sachverhaltskonstellationen: - Staatsanwälte gegen Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung - Geschädigte gegen Hersteller und Betreiber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld - Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer mit Abmahnungen, Kündigungen oder Schadensersatz - Versicherungen gegen Unternehmen und Führungskräfte auf Leistungserstattung - Gewährleistungsansprüche kaufender Betreiber gegen verkaufende Hersteller - Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes Strafrechtlich angeklagt oder zivilrechtlich beklagt werden nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern auch Bau-, Betriebs-, Abteilungs- und Entwicklungsleiter, Meister, Schichtführer, Vorarbeiter und andere Führungskräfte bis hin zu Konstrukteuren und Maschineneinrichtern sowie Instandhaltern, Prüfingenieuren und anderen Dienstleistern bzw.