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Wolff, Alfred
Dr. Alfred Wolff, Jahrgang 1991, hat in Wien Rechtswissenschaften studiert und in Salzburg im römischen Recht promoviert. Während eines Erasmus-Aufenthaltes in Rom konnte der dieses Interesse vertiefen. Derzeit arbeitet er in einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien.
Adoptio fortunae remedium est
Im klassischen römischen Recht ist der Paterfamilias an strenge Erbfolgeregelungen gebunden. Bindende Verfügungen über sein Erbgut zu Lebzeiten sind zugunsten der Testierfreiheit verboten. Aufgrund der Möglichkeiten, Testamente nach dem Erbfall durch die querela inofficiosi testamenti anzufechten, können Erblasser nie gänzlich auf die Durchsetzung ihres Testierwillens vertrauen.