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Zölls, Anselm

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Université Rennes I (Licence und Master); Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg mit Wahlstation beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; Fachlektor an der Université Bourgogne Franche-Comté; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; seit 2019 Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK</a>

Das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK

Seit dem Inkrafttreten von Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK am 2. Mai 1968 hat sich das Verbot der Kollektivausweisung von einem Symbol gegen die Massenausweisungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem bedeutenden Instrument des Ausweisungsschutzes in Europa entwickelt.

Das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK</a>

Das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK

Seit dem Inkrafttreten von Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK am 2. Mai 1968 hat sich das Verbot der Kollektivausweisung von einem Symbol gegen die Massenausweisungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem bedeutenden Instrument des Ausweisungsschutzes in Europa entwickelt.