Cover: Modellbahn-Landschaft
Thomas Mauer
Modellbahn-Landschaft
- Die Anlage wird grün: Vegetation, Felsen, Gewässer, Details
ISBN: 978-3-987-02022-3
128 Seiten | € 27.99
Buch [Gebundenes Buch]
Erscheinungsdatum:
25.08.2023
Ratgeber
Thomas Mauer

Modellbahn-Landschaft

Die Anlage wird grün: Vegetation, Felsen, Gewässer, Details

4.5/5.00 bei 17 Reviews - aus dem Web

Eine perfekt gestaltete Landschaft macht die Modellbahn-Anlage erst vollständig. Thomas Mauer zeigt, wie es geht. Die überarbeitete und erweiterte Neuausgabe steckt voller Anregungen. Tipps und Tricks helfen Einsteigern und Experten gleichermaßen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen pragmatisch weiter. So werden Fallstricke umgangen und Fehler vermieden.

Unterstütze den lokalen Buchhandel

Nutze die PLZ-Suche um einen Buchhändler in Deiner Nähe zu finden.

Postleitzahl
Veröffentlichung:25.08.2023
Höhe/Breite/GewichtH 27,1 cm / B 22,5 cm / -
Seiten128
Art des MediumsBuch [Gebundenes Buch]
Preis DEEUR 27.99
Preis ATEUR 28.80
Auflage1. Auflage
ISBN-13978-3-987-02022-3
ISBN-103987020229
EAN/ISBN

Diesen Artikel teilen

0 Kommentar zu diesem Buch

.... weitere Publikationen von GeraMond

101 Dinge, die ein echter 1. FC Köln-Fan wissen muss
4.5
101 Dinge, die ein echter Borussia-Dortmund-Fan wissen muss
4.5
101 Dinge, die ein echter Borussia-Mönchengladbach-Fan wissen muss
4.9
101 Dinge, die ein echter Eintracht Frankfurt Fan wissen muss
4.6
101 Dinge, die ein echter FC-Bayern-Fan wissen muss
4.5
101 Dinge, die ein Eisenbahn-Liebhaber wissen muss
4.7
101 Dinge, die ein Modell-Eisenbahner wissen muss
4.6
101 Dinge, die ein Porsche-Liebhaber kennen muss
4.6
101 Dinge, die ein Traktor-Liebhaber wissen muss
4.5
101 Dinge, die man über Airlines wissen muss
5.0
101 Dinge, die man über Bahnhöfe wissen muss
4.6
101 Dinge, die man über Dampfloks wissen muss
4.6
101 Dinge, die man über den ICE wissen muss
4.6
101 Dinge, die man über die Feuerwehr wissen muss
4.6
101 Dinge, die man über die Formel 1 wissen muss
5.0
101 Dinge, die man über die Luftfahrt wissen muss
4.7