Chronologie aller Bände (1 - 10)
Die Reihenfolge beginnt mit dem eBook "Haus und Wohnung richtig versichern". Wer alle eBookz der Reihe nach lesen möchte, sollte mit diesem Band von Otto N. Bretzinger beginnen. Der zweite Teil der Reihe "Dem Mieter kündigen" ist am 06.04.2023 erschienen. Die Reihe umfasst derzeit 10 Bände. Der neueste Band trägt den Titel "MPU - was nun?".
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- Start der Reihe: 06.04.2023
- Neueste Folge: 10.07.2024
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 08.02.2024
- Genre: Ratgeber
Haus und Wohnung richtig versichern
Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.
Allerdings: Gottvertrauen und fromme Sprüche helfen nur wenig, wenn es um die Absicherung des Hauses oder der Wohnung geht. Zu viel steht für die meisten Hausbesitzer auf dem Spiel, und zwar nicht erst, wenn das Haus steht, sondern bereits in der Bauphase. Denn Risiken rund ums Haus können nicht nur Vermögenswerte zerstören, für die die Eigentümer lange gespart oder Kredite aufgenommen haben, sondern sie können gar existenzbedrohend sein.
Aber nicht nur Hauseigentümer tragen Risiken, sondern auch Besitzer von Wohnungen sowie Mieter. Letztere haften gegenüber dem Vermieter grundsätzlich für alle Schäden an der Mietsache. Und auch an ihrem Hausrat können Schäden entstehen, die richtig ins Geld gehen.
Die richtige und ausreichende Absicherung der eigenen und gemieteten Immobilie im Schadenfall ist sehr wichtig. Für den Eigentümer und den Mieter bestehen dabei allerdings unterschiedliche Interessenlagen: Der Eigentümer muss in erster Linie die eigenen vier Wände ausreichend absichern, der Mieter benötigt im Wesentlichen eine Absicherung für den in seiner Wohnung vorhandenen Hausrat. An Versicherungsangeboten zum Schutz mangelt es nicht. Welche Versicherungen brauche ich aber als Bauherr, Hauseigentümer oder Mieter?
Dieser kurz&konkret!-Beitrag beantwortet Ihnen u.a. folgende Fragen:
- Welche Versicherungen sind sinnvoll, wenn ich ein Haus bauen will?
- Warum ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung ein Muss für jeden Häuslebauer?
- Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?
- Welche Risiken decken die Baufertigstellungs- und die Baugewährleistungsversicherung ab?
- Welche Versicherungen sind für Hauseigentümer und Mieter sinnvoll?
- Welche Risiken deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
- Warum sollte der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung auf Elementarschäden erweitert werden?
- Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung an absolutes Muss?
- Welche Risiken sind durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
- Wann ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 28.06.2024
- Genre: Ratgeber
Führerschein weg - was nun?
Bußgeld und Punkte wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr sind ärgerlich. Aber gravierender ist es, wenn der Betroffene wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen wird. Möglich ist das durch die Anordnung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis - der Führerschein ist also weg. Der Unterschied zwischen diesen beiden Sanktionen liegt zum einen in der Dauer und zum anderen darin, dass beim Führerscheinentzug im Gegensatz zum Fahrverbot der Führerschein ungültig ist und die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.
Das Fahrverbot kann in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldbescheid oder von einem Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden. Es gilt für ein bis drei, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt, so entzieht ihm das Gericht den Führerschein, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist etwa bei Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder bei Unfallflucht der Fall. Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere bei Erkrankungen, körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln oder wenn der Fahrzeugführer acht Punkte oder mehr in Flensburg hat.
- Wie unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Was sind sogenannte Regelfahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
- Welche Regelfahrverbote gibt es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
- Wann gilt Alkohol im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit bzw. als Straftat?
- Wann kann die Behörde von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen?
- Wie wird die Verbotsfrist bei einem von der Verwaltungsbehörde verhängten Fahrverbot berechnet?
- Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
- Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen werden?
- Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
- Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
- Band: 1
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 06.04.2023
- Genre: Ratgeber
Nebenkostenabrechnung
Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung – oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt – schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält.
In diesem Ratgeber erhalten Sie als Vermieter Antworten u.a. auf folgende Fragen:
- Wann und in welchem Umfang darf ich Nebenkosten auf den Mieter umlegen?
- Wann kann ich die Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlungen umlegen?
- Welche »kalten« und »warmen« Nebenkosten darf ich abrechnen?
- Nach welchem Verteilerschlüssel kann ich die »kalten« Betriebskosten abrechnen?
- Auf was muss ich bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung der „warmen“ Betriebskosten achten?
- Was muss ich bei der Abrechnung von Kosten von leerstehendem Wohnraum berücksichtigen?
- Über welchen Abrechnungszeitraum werden Betriebskosten abgerechnet?
- Welche Abrechnungsfrist muss ich beachten?
- Welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen muss eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung entsprechen?
- Innerhalb welcher Frist und mit welcher Begründung kann der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung geltend machen?
- Was ist die »CO2-Abgabe« und wer muss sie zahlen?
- Wann und mit welchen Fristen muss ich Rückzahlungen an den Mieter leisten?
- Band: 2
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 06.04.2023
- Genre: Ratgeber
Dem Mieter kündigen
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
Wir beantworten Ihnen u.a. folgende Fragen:
- Wann ist eine ordentliche Kündigung ausnahmsweise auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses zulässig?
- Welche Pflichtverletzungen des Mieters rechtfertigen die ordentliche Kündigung durch den Vermieter?
- Welche Kündigungsgründe stellen ein berechtigtes Interesse dar?
- Wann kommt eine Eigenbedarfskündigung in Betracht?
- Wann kann ich den Mietvertrag kündigen, weil ich an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks oder der Wohnung gehindert bin?
- Wann ist eine ordentliche Kündigung selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht zulässig ist?
- Welche Kündigungsfrist muss ich bei der ordentlichen Kündigung einhalten?
- In welchen Fällen kann ich als Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen?
- Wann darf ich als Vermieter dem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen?
- Wann darf ich als Vermieter das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters außerordentlich kündigen?
- Welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen muss die ordentliche oder außerordentliche Kündigung entsprechen?
- Wie muss ein korrektes Kündigungsschreiben aussehen?
- Band: 5
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 23.06.2023
- Genre: Ratgeber
Die Erbengemeinschaft
Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.
Unabdingbare Voraussetzung für die Konfliktbewältigung der Erben in der Erbengemeinschaft ist, dass sich die Miterben mit ihren Rechten und Pflichten vertraut machen. In diesem Ratgeber erhalten Sie somit Antworten auf folgende Fragen:
- Wann entsteht eine Erbengemeinschaft?
- Wie kann eine Erbengemeinschaft verhindert werden?
- Wie kann Streit unter den Miterben, z.B. durch den Erblasser, vermieden werden?
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse an den Nachlassgegenständen in der Erbengemeinschaft geregelt?
- Wer verwaltet in der Erbengemeinschaft den Nachlass?
- Wer entscheidet über Verwaltungsmaßnahmen in der Erbengemeinschaft?
- Wie haften die Miterben für Verbindlichkeiten?
- Wie kann man vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden?
- Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung?
- Was passiert, wenn sich die Erben bei der Auseinandersetzung nicht einigen können?
- Band: 6
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 07.07.2023
- Genre: Ratgeber
Das Testament nichtehelicher Lebenspartner
Nichteheliche Lebenspartner haben ebenso wie Eheleute regelmäßig das Bedürfnis, dass der länger lebende Partner im Falle des Todes eines Partners wirtschaftlich versorgt ist. Für Eheleute ist das insbesondere dadurch gewährleistet, dass bei der Vermögensübertragung im Wege der Erbfolge der länger lebende Ehepartner als gesetzlicher Erbe berufen und ihm im Falle einer Enterbung in jedem Fall der Pflichtteilsanspruch sicher ist. Das ist bei Lebenspartnerschaften von nicht verheirateten Lebenspartnern nicht der Fall. Im Prinzip ignoriert das deutsche Erbrecht die nichteheliche Lebenspartnerschaft als Form des Zusammenlebens mit der Folge, dass nach dem Tod eines Partners dem länger lebenden Partner nahezu keine Rechte zustehen, und das selbst bei langjährigen Partnerschaften.
Außer Vermögensübertragungen zu Lebzeiten bleibt letztlich in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur die Möglichkeit, durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Verfügungen zugunsten des länger lebenden Partners zu treffen und diesen so wirtschaftlich zu versorgen. In Betracht kommen vor allem die Erbeinsetzung durch ein Testament oder einen Erbvertrag oder Zuwendungen im Rahmen eines Vermächtnisses in einer entsprechenden letztwilligen Verfügung. Unter Umständen muss sich dann aber der länger lebende Partner mit Pflichtteilsansprüchen der nahen Verwandten des Verstorbenen (z.B. seiner Kinder oder Eltern) auseinandersetzen. Zudem wird der länger lebende nichteheliche Lebenspartner gegenüber Ehegatten mit erheblich höheren Erbschaftsteuersätzen belastet und ihm steht nur ein geringer Steuerfreibetrag zu.
In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen:
- Wer gehört zu den gesetzlichen Erben?
- Können nichteheliche Partner ein gemeinschaftliches Testament verfassen?
- Kann ich meinen nichtehelichen Partner als Erben einsetzen?
- Was muss ich bei einer gegenseitigen Erbeinsetzung beachten?
- Was ist ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten des Lebenspartners?
- Sind testamentarische Auflagen zur Versorgung meines Partners sinnvoll?
- Welche Vor- und Nachteile hat ein Erbvertrag zwischen nichtehelichen Lebenspartner?
- Kann eine vertragliche Erbeinsetzung rückgängig gemacht werden?
- Was ist eine Verfügung zu Lebzeiten und wie hilft sie bei der Absicherung meines Partners?
- Welche steuerlichen Folgen hat die testamentarische Absicherung meines Lebenspartners?
- Band: 7
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 03.01.2024
- Genre: Ratgeber
Die Eigentümerversammlung
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.
In der Eigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer Gelegenheit, seine Interessen in der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrzunehmen und im Rahmen seines Rede-, Antrags- und Stimmrechts zum Ausdruck zu bringen. Dabei geht es um bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, die Jahresabrechnung, Sonderumlagen, Gebrauchsregelungen für das gemeinschaftliche Eigentum, Vorschüsse und Nachschüsse zur Kostentragung, die Bestellung und Abberufung des Verwalters und vieles mehr.
Durch die am 1.Dezember 2020 in Kraft getretene Reform des Wohnungseigentumsrechts sind Eigentümerversammlungen deutlich aufgewertet worden. Das betrifft insbesondere die Erweiterung der Kompetenzen im Bereich baulicher Veränderungen und von Kostenregelungen. Zudem gelten seither eine Reihe von Änderungen, die die Einberufung und den Ablauf von Eigentümerversammlungen betreffen.
Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret!«:
- Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
- Kann eine Eigentümerversammlung auch ohne Verwalter durchgeführt werden?
- Wer muss zu einer Eigentümerversammlung eingeladen werden?
- Wann ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig?
- Wer besitzt in der Eigentümerversammlung Stimmrecht?
- Welche Mehrheit ist für Beschlüsse der Eigentümerversammlung notwendig?
- Können Beschlüsse auch außerhalb der Eigentümerversammlung gefasst werden?
- Können Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten werden?
- Gibt es ein Recht auf Einsichtnahme in die Protokolle der Eigentümerversammlung?
- Wie lange müssen die Protokolle der Eigentümerversammlung aufbewahrt werden?
Dieser Ratgeber ist ein »Must have« für alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder kaufen wollen.
- Band: 8
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 18.01.2024
- Genre: Ratgeber
Ärger mit Handwerkern
Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.
In diesem »kurz&konkret!« erfahren Sie nicht, wie Sie Ihre Waschmaschine oder Wasserhahn reparieren. Sie erfahren aber unter anderem, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Handwerker »pfuscht«, mit der Reparatur oder Arbeit in Verzug gerät oder er seinen Kostenvoranschlag überschreitet, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt werden oder was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Handwerkernotdienst beauftragen. Es geht also um rechtliche Fragen, die sich im Rahmen der Beauftragung eines Handwerkers ergeben.
Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret!«:
- Wie kann ich Ärger oder Streit mit dem Handwerker bereits bei der Auftragserteilung vermeiden?
- Ist ein Kostenvoranschlag des Handwerkers verbindlich?
- Auf was muss ich achten, wenn ich einen Handwerkernotdienst beauftragen will?
- Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker seine Leistungen nicht rechtzeitig erbringt?
- Warum muss ich bei der Abnahme der Handwerkerleistung besonders vorsichtig sein?
- Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker gepfuscht hat?
- Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn die Leistung des Handwerkers mangelhaft ist?
- Hilft mir bei einem Streit mit dem Handwerker eine Rechtsschutzversicherung?
- Kann ich dem Handwerker den erteilten Auftrag wieder entziehen?
- Wo kann ich mich über einen schlechten Handwerker beschweren?
- Band: 10
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 11.06.2024
- Genre: Ratgeber
Bußgeld und Punkte in Flensburg
Verkehrssünden und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können richtig teuer werden. Geringfügige Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 € geahndet werden. Für schwerere Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße können Bußgeld und Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis zu drei Monaten verhängt werden. Vor allem wenn Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden, wird es »gefährlich«. Dann kann sogar der Führerschein entzogen werden. Gut, wenn man dann weiß, welche Tilgungsfristen gelten und wie Punkte abgebaut werden können. Dem Betroffenen sind im Rahmen des Bußgeldverfahrens umfangreiche Rechte eingeräumt. Sie reichen über die Anhörung, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zu den Rechten in einem gerichtlichen Verfahren. Wer weiß, dass für Verkehrsordnungswidrigkeiten relativ kurze Verjährungsfristen gelten, kann dies unter Umständen zu seinem Vorteil nutzen.
In diesem kurz&konkret erhalten sie u.a. Antworten auf folgende Fragen:
- Mit welchen Sanktionen muss ich bei einer verkehrsrechtlichen Zuwiderhandlung rechnen?
- Wie kann ich mich gegen ein Verwarnungsgeld wehren?
- Welche Bedeutung haben die Bußgeldregelsätze nach dem Bußgeldkatalog?
- Wie hoch können Geldbußen ausfallen?
- Wie ist das Punktesystem aufgebaut?
- Wie kann ich Punkte im Fahreignungsregister abbauen?
- Wann droht mir ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis?
- Wann kann mich die Verwaltungsbehörde verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen?
- Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
- Wie kann ich auf einen Anhörungsbogen der Verwaltungsbehörde reagieren?
- Wie kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren?
- Welche Folgen hat ein form- und fristgerechter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
- Band: 12
- Autor: Bretzinger, Otto N.
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- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 10.07.2024
- Genre: Ratgeber
MPU - was nun?
Der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde ist oft mit vielen Problemen im Alltag verbunden. Häufig gibt es Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen und auch private Treffen werden komplizierter. Darüber hinaus drängen sich für den Betroffenen nach dem Führerscheinentzug auch viele Fragen auf. Er will nicht nur wissen, wann er seinen Führerschein wieder zurückerhält und am Straßenverkehr wieder teilnehmen kann, vor allem geht es auch darum, was er tun muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird und ob er zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist die bisherige Fahrberechtigung erloschen und es muss ein neuer Führerschein bei der Behörde (Führerscheinstelle) beantragt werden. Beim Führerscheinentzug durch das Gericht wird regelmäßig auch eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer dem Betroffenen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Führerscheinsperre und dann auch noch frühestens sechs Monate nach deren Ablauf kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Vor der Neuerteilung muss die Behörde prüfen, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, oder ob gegen dessen körperliche, geistige oder charakterliche Eignung oder seine Befähigung Bedenken bestehen. Vor allem beim Überschreiten der Promille-Grenze oder Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann dies zweifelhaft sein. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen.
Folgende Fragen werden behandelt:
- Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht der Führerschein entzogen werden?
- Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
- Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
- Welche Anlässe rechtfertigen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU), wenn nach einer Entziehung wieder eine Fahrerlaubnis beantragt wird?
- Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) gestellt?
- Wann kann bei der Begutachtung bei Alkoholabhängigkeit bzw. einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik von einer Alkoholabstinenz des Betroffenen ausgegangen werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es, Alkohol- oder Drogenabstinenz zur Vorbereitung der medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nachzuweisen?
- In welche Abschnitte gliedert sich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
- Kann vom Betroffenen ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten angefochten werden?
- Muss vom Antragsteller nach einem positiven Gutachten erneut eine Führerscheinprüfung abgelegt werden?