Führerschein weg - was nun?
Bußgeld und Punkte wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr sind ärgerlich. Aber gravierender ist es, wenn der Betroffene wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen wird. Möglich ist das durch die Anordnung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis - der Führerschein ist also weg. Der Unterschied zwischen diesen beiden Sanktionen liegt zum einen in der Dauer und zum anderen darin, dass beim Führerscheinentzug im Gegensatz zum Fahrverbot der Führerschein ungültig ist und die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.
Das Fahrverbot kann in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldbescheid oder von einem Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt werden. Es gilt für ein bis drei, bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt, so entzieht ihm das Gericht den Führerschein, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist etwa bei Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder bei Unfallflucht der Fall. Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Möglich ist der Entzug der Fahrerlaubnis insbesondere bei Erkrankungen, körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln oder wenn der Fahrzeugführer acht Punkte oder mehr in Flensburg hat.
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Veröffentlichung: | 28.06.2024 |
Seiten | 43 |
Art des Mediums | E-Book [Kindle] |
Preis DE | EUR 10.99 |
Reihe | kurz&konkret |
ISBN-13 | 978-3-965-33378-9 |
ISBN-10 | 396533378X |
Über den Autor
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist, er hat bereits mehrereRatgeber für die Verbraucherzentrale verfasst, zum Beispiel Titel
zu Handwerkerleistungen oder zum richtigen Reklamieren.