DWA-Arbeitsblatt
Arbeitsblatt DWA-A 782 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) – Betankung von Schienenfahrzeugen
Chronologie aller Bände (1 - 4)
Die Reihenfolge beginnt mit dem Buch "Arbeitsblatt DWA-A 779 (TRwS 779) Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Allgemeine technische Regelungen". Wer alle Bücher der Reihe nach lesen möchte, sollte mit diesem Band von Abwasser und Abfall e Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft beginnen. Die Reihe umfasst derzeit 4 Bände. Der neueste Band trägt den Titel "Arbeitsblatt DWA-A 784 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 784) - Betankung von Luftfahrzeugen".
- Anzahl der Bewertungen für die gesamte Reihe: 2
- Ø Bewertung der Reihe: 5
Diese Reihenfolge enthält 2 unterschiedliche Autoren.
- Band: 779
- Autor: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e
- Anzahl Bewertungen: 2
- Ø Bewertung: 5.0
- Medium: Buch
- Veröffentlicht: 12.06.2023
- Genre: Sonstiges
Arbeitsblatt DWA-A 779 (TRwS 779) Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Allgemeine technische Regelungen
Die TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung.
Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet. Sie gilt nicht, soweit in anlagen- oder themenspezifischen TRwS andere Anforderungen beschrieben werden. TRwS 779 ist nunmehr die zweite Fassung. Neben einer Anpassung an die AwSV ist TRwS 779 im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet worden. Zudem wurden die im Rahmen der Erarbeitung der ersten Fassung identifizierten Regelungslücken geschlossen.
Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet. Sie gilt nicht, soweit in anlagen- oder themenspezifischen TRwS andere Anforderungen beschrieben werden. TRwS 779 ist nunmehr die zweite Fassung. Neben einer Anpassung an die AwSV ist TRwS 779 im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet worden. Zudem wurden die im Rahmen der Erarbeitung der ersten Fassung identifizierten Regelungslücken geschlossen.
- Band: 782
- Autor: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfa
- Anzahl Bewertungen: 0
- Ø Bewertung:
- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 12.09.2022
- Genre: Sonstiges
Arbeitsblatt DWA-A 782 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) – Betankung von Schienenfahrzeugen
Die TRwS 782 konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen an Tankstellen für Schienenfahrzeuge. Sie umfasst Regelungen zur Betankung von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie zur Befüllung der Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen und Eisenbahnkesselwagen. Ferner werden Regelungen zum Betrieb und zu Prüfungen durch den Sachverständigen vorgelegt.
- Band: 783
- Autor: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfa
- Anzahl Bewertungen: 0
- Ø Bewertung:
- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 12.09.2022
- Genre: Sonstiges
Arbeitsblatt DWA-A 783 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 783) - Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge
Das Arbeitsblatt regelt das Betanken von Wasserfahrzeugen aus landseitigen Tankstellen mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss, die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Bunkerstationen mit Zapfpistole oder mit festem Anschluss und die Betankung von Wasserfahrzeugen aus Straßentankwagen. Da sich bei der Betankung von Wasserfahrzeugen ein Teil der Einrichtungen über dem Wasser befinden, konnten die Anforderungen hinsichtlich Rückhaltung und Wirkbereich nicht analog zu den anderer Tankstellen umgesetzt werden. Diese Anforderungen wurden daher durch gleichwertige Maßnahmen technischer und organisatorischer Art ersetzt. Es werden Aussagen zur Ausführung der Abfüllfläche, zum Rückhaltevolumen und zu Sicherheitseinrichtungen getroffen sowie betriebliche Maßnahmen und Regelungen zur Eigen- und Fremdüberwachung festgelegt. Die TRwS 783 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig sind.
- Band: 784
- Autor: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e
- Anzahl Bewertungen: 0
- Ø Bewertung:
- Medium: E-Book
- Veröffentlicht: 12.09.2022
- Genre: Sonstiges
Arbeitsblatt DWA-A 784 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 784) - Betankung von Luftfahrzeugen
Die TRwS 784 „Betankung von Luftfahrzeugen“ konkretisiert die wasserrechtlichen, betankungsspezifischen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Tank- und Betankungsstellen zur Versorgung und Enttankung von Luftfahrzeugen.
Neben Festlegungen zu „klassischen“ Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt.
Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifische Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.
Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.
Neben Festlegungen zu „klassischen“ Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt.
Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifische Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.
Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.



