Chronologie aller Bände (1 - 2)
Die Reihenfolge beginnt mit dem Buch "Rechtsschutzversicherung und Anwalt". Wer alle Bücher der Reihe nach lesen möchte, sollte mit diesem Band von Walter Fellmann beginnen. Der zweite Teil der Reihe "Rechtsschutzversicherung und Anwalt" ist am 03.04.2017 erschienen. Mit insgesamt 2 Bänden wurde die Reihe über einen Zeitraum von ungefähr 3 Jahren fortgesetzt. Der neueste Band trägt den Titel "Das neue Verjährungsrecht".
- Anzahl der Bewertungen für die gesamte Reihe: 0
- Ø Bewertung der Reihe: 0
- Start der Reihe: 03.04.2017
- Neueste Folge: 30.10.2019
- Autor: Fellmann, Walter
- Anzahl Bewertungen: 0
- Ø Bewertung:
- Medium: Buch
- Veröffentlicht: 03.04.2017
- Genre: Sonstiges
Rechtsschutzversicherung und Anwalt
Die Rechtsschutzversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten. Bei der Zusammenarbeit mit freien Anwältinnen und Anwälten stellen sich viele Fragen. Es ist zu prüfen, welche Leistungen dem Versicherten überhaupt zustehen, namentlich ob er Anspruch auf Unterstützung durch einen unabhängigen Anwalt hat. Weiter stellen sich Fragen zu Inhalt und Tragweite von Kostengutsprachen und allfälligen Rahmenvereinbarungen zwischen Vertrauensanwälten und Versicherern. Dabei sind auch die berufsrechtlichen Schranken solcher Absprachen zu beachten. Ferner fragt sich, welches die rechtlichen Grundlagen der juristischen Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers sind und wie sie dafür haften. Der Tagungsband beleuchtet schliesslich ganz allgemein den Umgang mit Rechtsschutzversicherern aus Sicht der Anwaltschaft, aber auch aus dem Blickwinkel der Rechtsschutzversicherer.
- Autor: Fellmann, Walter
- Anzahl Bewertungen: 0
- Ø Bewertung:
- Medium: Buch
- Veröffentlicht: 30.10.2019
- Genre: Sonstiges
Das neue Verjährungsrecht
Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen.
Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.

