§§ 631–650h; §§ 650p–650t
Das Werkvertragsrecht hat durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang des Jahres 2018 tiefgreifende Veränderungen erfahren, die sich erst langsam in der Praxis zu etablieren beginnen. Das betrifft nicht nur den rechtssicheren Umgang mit neu geschaffenen Vertragstypen wie dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag, sondern auch die völlig neuen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bestellers und der sich daraus ergebenden Vergütungsfolgen.
- Leupertz, Stefan
- 30.12.2024