Alessa de Laar
Alessa de Laar ist von Hause aus Bilanzbuchhalterin. Im Berufsleben an kalte Zahlen und Fakten gebunden, taucht sie abends ein in eine Welt aus Morden und Mystik. In ihrer Freizeit liebt sie fantastische ErzÀhlungen und jede Art von Kriminalromanen. Sie lebt mit ihrer Familie und einer Vogelschar im Ruhrgebiet.
Der RĂ€nkelord: Urban-Fantasy-Kriminalroman
Ashbury, ein Londoner Distrikt, von der AuĂenwelt abgeschnitten. Aufregende KriminalfĂ€lle werden vor Gericht meistbietend versteigert. Der Gewinner erwirbt das Privileg, sich zu prĂ€sentieren und nebenbei Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.
Der RĂ€nkelord
Ashbury, ein Londoner Distrikt, von der AuĂenwelt abgeschnitten. Aufregende KriminalfĂ€lle werden vor Gericht meistbietend versteigert. Der Gewinner erwirbt das Privileg, sich zu prĂ€sentieren und nebenbei Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.
Der RĂ€nkelord
Ashbury, ein Londoner Distrikt, von der AuĂenwelt abgeschnitten. Aufregende KriminalfĂ€lle werden vor Gericht meistbietend versteigert. Der Gewinner erwirbt das Privileg, sich zu prĂ€sentieren und nebenbei Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.
Das Versagen der Pahdora: Urban-Fantasy-Kriminalroman (ErzÀhlungen aus Ashbury 1)
Ashbury, ein Londoner Distrikt, von der AuĂenwelt abgeschnitten. Aufregende KriminalfĂ€lle werden vor Gericht meistbietend versteigert. Der Gewinner erwirbt das Privileg, sich zu prĂ€sentieren und nebenbei Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.
Das Versagen der Pahdora
Ashbury, ein Londoner Distrikt, von der AuĂenwelt abgeschnitten. Aufregende KriminalfĂ€lle werden vor Gericht meistbietend versteigert. Der Gewinner erwirbt das Privileg, sich zu prĂ€sentieren und nebenbei Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.
Das Versagen der Pahdora
Ashbury, ein Londoner Distrikt, von der AuĂenwelt abgeschnitten. Aufregende KriminalfĂ€lle werden vor Gericht meistbietend versteigert. Der Gewinner erwirbt das Privileg, sich zu prĂ€sentieren und nebenbei Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu beweisen.







