Informationelle Selbstbestimmung: Intuition, Illusion, Implosion</a>

Informationelle Selbstbestimmung: Intuition, Illusion, Implosion

Das Datenschutzrecht beruht nach weit verbreiteter Auffassung auf der Idee der informationellen Selbst¬bestimmung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts handelt es sich dabei gar um ein Grundrecht. Es versteht darunter das Recht der betroffenen Person, grundsätzlich selbst zu bestimmen, ob und zu welchen Zwecken Daten über sie bearbeitet werden dürfen.