Studien zum Strafrecht
Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft nach § 76a Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 437 StPO
Chronologie aller Bände (1 - 2)
Die Reihenfolge beginnt mit dem Buch "Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die Vollstreckung der Geldstrafe". Wer alle Bücher der Reihe nach lesen möchte, sollte mit diesem Band von Christian Schörner beginnen. Die Reihe umfasst derzeit 2 Bände. Der neueste Band trägt den Titel "Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft nach § 76a Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 437 StPO".
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Diese Reihenfolge enthält 2 unterschiedliche Autoren.
- Band: 121
- Autor: Kersch, Kira
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- Ø Bewertung:
- Medium: Buch
- Veröffentlicht: 16.08.2023
- Genre: Sonstiges
Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die Vollstreckung der Geldstrafe
Werbetext kurz:
Diese Dissertation beleuchtet auf der Grundlage des Zwecks der Strafvollstreckung die bei der Bestrafung insolventer Geldstrafenschuldner entstehenden Konflikte. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenzanfechtung einer Geldstrafenzahlung.
Werbetext lang:
Im Bereich der Strafvollstreckung prallen Insolvenz- und Strafrecht auf problematische Weise aufeinander. Aufbauend auf dem Zweck der Strafvollstreckung beleuchtet diese Dissertation die auf den divergierenden Interessenlagen der Rechtsgebiete beruhenden Konfliktbereiche. Hierbei erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Verurteilter nach insolvenzrechtlicher Anfechtung und Rückabwicklung einer vor der Insolvenzeröffnung beglichenen Geldstrafe im Lichte des Mehrfachbestrafungsverbots nach Art. 103 Abs. 3 GG erneut zur Zahlung der Geldstrafe aufgefordert werden kann. Zudem wird die Ersatzfreiheitsstrafe als Strafsurrogat einer während des laufenden Insolvenzverfahrens uneinbringlichen Geldstrafe kritisch hinterfragt.
Diese Dissertation beleuchtet auf der Grundlage des Zwecks der Strafvollstreckung die bei der Bestrafung insolventer Geldstrafenschuldner entstehenden Konflikte. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenzanfechtung einer Geldstrafenzahlung.
Werbetext lang:
Im Bereich der Strafvollstreckung prallen Insolvenz- und Strafrecht auf problematische Weise aufeinander. Aufbauend auf dem Zweck der Strafvollstreckung beleuchtet diese Dissertation die auf den divergierenden Interessenlagen der Rechtsgebiete beruhenden Konfliktbereiche. Hierbei erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein Verurteilter nach insolvenzrechtlicher Anfechtung und Rückabwicklung einer vor der Insolvenzeröffnung beglichenen Geldstrafe im Lichte des Mehrfachbestrafungsverbots nach Art. 103 Abs. 3 GG erneut zur Zahlung der Geldstrafe aufgefordert werden kann. Zudem wird die Ersatzfreiheitsstrafe als Strafsurrogat einer während des laufenden Insolvenzverfahrens uneinbringlichen Geldstrafe kritisch hinterfragt.
- Band: 122
- Autor: Schörner, Christian
- Anzahl Bewertungen: 0
- Ø Bewertung:
- Medium: Buch
- Veröffentlicht: 16.08.2023
- Genre: Sonstiges
Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft nach § 76a Abs. 4 StGB in Verbindung mit § 437 StPO
•Kurztext:
Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in § 76a Abs. 4 StGB entwickelte der Gesetzgeber eine neue Einziehungsform, die ohne Nachweis einer konkreten Straftat auskommt. Ob und in welchem Umfang eine solche Maßnahme rechtsstaatlichen Anforderungen genügt, ist Gegenstand der Arbeit.
•Langtext:
Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in § 76a Abs. 4 StGB implementierte der Gesetzgeber im Jahr 2017 ein neuartiges Abschöpfungsinstrument. Zur Überwindung von Beweisproblemen, die sich typischerweise bei schweren Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ergeben, soll eine Einziehung inkriminierter Vermögensgegenstände selbst dann erlaubt sein, wenn überhaupt keine konkrete Tat nachgewiesen werden kann. Die Arbeit beleuchtet die Ursprünge dieser verurteilungsunabhängigen Einziehungsmaßnahme in anderen Rechtsordnungen, klärt grundsätzliche Auslegungsfragen und überprüft schließlich die Vereinbarkeit mit strafrechtlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Garantien.
Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in § 76a Abs. 4 StGB entwickelte der Gesetzgeber eine neue Einziehungsform, die ohne Nachweis einer konkreten Straftat auskommt. Ob und in welchem Umfang eine solche Maßnahme rechtsstaatlichen Anforderungen genügt, ist Gegenstand der Arbeit.
•Langtext:
Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in § 76a Abs. 4 StGB implementierte der Gesetzgeber im Jahr 2017 ein neuartiges Abschöpfungsinstrument. Zur Überwindung von Beweisproblemen, die sich typischerweise bei schweren Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ergeben, soll eine Einziehung inkriminierter Vermögensgegenstände selbst dann erlaubt sein, wenn überhaupt keine konkrete Tat nachgewiesen werden kann. Die Arbeit beleuchtet die Ursprünge dieser verurteilungsunabhängigen Einziehungsmaßnahme in anderen Rechtsordnungen, klärt grundsätzliche Auslegungsfragen und überprüft schließlich die Vereinbarkeit mit strafrechtlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Garantien.

