Cover: Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz
Herrmann/Heuer/Raupach
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz
- Kommentar
ISBN: 978-3-504-23063-0
20158 Seiten | € 398.00
Buch [BD]
Erscheinungsdatum:
01.01.2024
Thriller
Herrmann/Heuer/Raupach

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz

Kommentar


Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.

Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis.

Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.

Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.

Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt.

Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.

Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.

Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.

Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.

Auf einen Blick

  • Führender Großkommentar zum EStG und KStG
  • Erstklassige Inhalte
  • Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
  • Meinungsbildend
  • Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
  • Viele praktische Beispiele
  • Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
  • Multidisziplinäres Autorenteam

Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.

Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.

Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus
Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.

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Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online":

  • Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
  • Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar
  • Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar
  • Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar
  • FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video.
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Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 325 – Juni 2024

Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen:

§ 3 Nr. 6 und Nr. 39 EStG wurden von Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries, im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen aktualisiert.

Die Regelung des § 24a EStG (Altersentlastungsbetrag) wurde von Dr. Sascha Bleschick, Vors. Richter am FG, Münster, überarbeitet, wobei nicht nur neuere Rechtsprechung und aktualisierte Literatur, sondern auch die Neuregelung durch das WachsChG v. 27.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108; BStBl. I 2024, 666) Eingang in die Kommentierung gefunden haben.

Die Aktualisierung der Kommentierung zu § 32a EStG (Einkommensteuertarif) von Peter Mandler, Dipl.-Volksw., Dipl.-Finw. (FH), Ministerialrat, Hessische Finanzverwaltung, Wiesbaden, umfasst auch zahlreiche gänzlich neu gefasste Passagen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem gestärkten Praxisbezug, etwa in den Abschnitten zur kalten Progression und dem steuerfrei zu stellenden Existenzminimum, mit detaillierten Erläuterungen zu der üblichen Herangehensweise des Gesetzgebers.

Die Neubearbeitung von § 41b EStG (Abschluss des Lohnsteuerabzugs) wurde kommentiert von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am Finanzgericht, Stuttgart. Diese berücksichtigt insbes. die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BFH zur späteren Änderungsmöglichkeit der Einkommensteuerfestsetzung nach fehlerhafter Auswertung der mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übermittelten Daten (§ 175b Abs. 1 AO; s. Anm. 6) sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Datenübermittlung seit dem 1.1.2023 ausschließlich die steuerliche Identifikationsnummer (§ 139b AO) und nicht mehr die bisher nachrangig ebenfalls zulässige sog. eTIN zu verwenden (s. Anm. 16). Besonders hinzuweisen ist zudem darauf, dass die bereits durch das JStG 2020 mit Wirkung zum 1.1.2024 erfolgte Aufhebung des § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 erst ab dem 1.1.2026 anzuwenden ist (s. Anm. 2).

§ 41c EStG (Änderung des Lohnsteuerabzugs) wurde grundlegend überarbeitet von Hans-Ulrich Fissenewert, Richter am Finanzgericht, Stuttgart. Dabei ist insbesondere auf die bereits zum 1.1.2024 eingefügte, aber erst ab dem 1.1.2026 anzuwendende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Änderung des Lohnsteuerabzugs in den Fällen geänderter privater Krankenversicherungsbeiträge (s. Anm. 12) hinzuweisen. Von erheblicher Bedeutung ist zudem die durch die Rechtsprechung des BFH mittlerweile geklärte Frage, dass mit der Regelung in § 41c Abs. 3 Satz 4 keine allgemeine, über § 164 Abs. 2 AO hinausgehende Änderungssperre für fehlerhafte Lohnsteuerfestsetzungen verbunden ist (s. Anm. 18).

Bei der Aktualisierung der Kommentierungen zu den Vorbemerkungen vor §§ 62–78 und den §§ 62–65, 67, 69–78 EStG [Kindergeld], bearbeitet von Rainer Wendl, Vorsitzender Richter am BFH, München, wurden zunächst einige, seit der letzten Überarbeitung erfolgte Gesetzesänderungen berücksichtigt. So fanden die bislang durch Jahreskommentierungen abgedeckten Änderungen der §§ 62, 65, 69 und 72 EStG durch das SofortzuschlagG v. 23.5.2022 (BGBl. I 2022, 760), das JStG 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294; BStBl. I 2023, 7) und das 8. ÄndGRegG/EStG v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2352) Eingang in die Hauptkommentierungen.

Daneben wurde die umfangreiche neuere Rechtsprechung eingearbeitet. Diese betraf insbesondere Entscheidungen zu der von § 66 Abs. 3 EStG in den § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG verschobenen Ausschlussfrist für die rückwirkende Geltendmachung von Kindergeldansprüchen, zur Anspruchsberechtigung bei längerem Aufenthalt des Kindes außerhalb der EU, zur Koordinierung des deutschen Kindergelds mit im europäischen Ausland gewährten Familienleistungen, zu Fragen des Vorrangs zwischen verschieden Kindergeldberechtigten und zu Erstattungsansprüchen von Sozialleistungsträgern. In verfahrensrechtlicher Hinsicht waren Fragen im Zusammenhang mit einer bei den Familienkassen durchgeführten Zuständigkeitskonzentration von besonderer praktischer Bedeutung. Bei den für die Familienkassen maßgebenden Verwaltungsvorschriften berücksichtigen die Kommentierungen die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz mit Stand 2023 (DA-KG 2023).

Die Kommentierung des § 16 KStG (Ausgleichszahlungen) wurde nach einem Autorenwechsel von Dr. Frederik Schumacher, Rechtsanwalt/Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg, grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die Überarbeitung geht nun insbes. auch auf die Schnittstelle zur Anerkennung der Organschaft bei Leistung von Ausgleichszahlungen nach der Neuregelung in § 14 Abs. 2 KStG durch das JStG 2018 ein.

Die aktualisierte Kommentierung des § 32 KStG (Sondervorschriften für den Steuerabzug), überarbeitet von Dr. Mathias Link, Rechtsanwalt/Steuerberater, Frankfurt a.M., verarbeitet die aktuelle Entwicklung in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur, auch und gerade im Hinblick auf eine mögliche Unionsrechtswidrigkeit der Norm. Von besonderer Relevanz ist die Einfügung eines neuen Kapitalertragsteuererstattungsanspruchs für bestimmte ausländische gemeinnützige Organisationen in Abs. 6 durch das WachsChG v. 27.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108; BStBl. I 2024, 666).

Außerdem wurden folgende Kommentierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur für Sie aktualisiert:

§ 5b EStG (Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen) von Dipl.-Kfm. Dr. Bernhard Liekenbrock, Steuerberater, Bonn; § 34c EStG [Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften] von Dr. Thorsten Kuhn, Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Frankfurt am Main; § 35 EStG [Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb] von Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London), Richter am BFH, München; § 38a EStG (Höhe der Lohnsteuer) von Prof. Dr. Oliver Tillmann, Hochschule Osnabrück, Tecklenburg; § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer) von Dr. Klaus J. Wagner, Präsident des FG Düsseldorf, Wegberg, sowie § 32a KStG (Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage) von Dipl.-Finanzwirt Jens Intemann, Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Hannover.

Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im August 2024 und wird Kommentierungen ua. zu dem Anhang zu § 20 EStG – Kommentierung des InvStG sowie zu den §§ 19a und 52 EStG sowie den §§ 19 und 34 KStG enthalten.

Zuletzt erschien Lieferung 326 (September 2024/139,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).


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Postleitzahl
Veröffentlichung:01.01.2024
Höhe/Breite/GewichtH 23,5 cm / B 16,5 cm / 20400 g
Seiten20158
Art des MediumsBuch [BD]
Preis DEEUR 398.00
Preis ATEUR 409.20
ISBN-13978-3-504-23063-0
ISBN-103504230630
EAN/ISBN

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