Seit 1.7.2008 sind die bisherigen Regelungen zur Vergütungsvereinbarung völlig umgestaltet worden. Anstelle des bisherigen § 3 RVG sind vier neue Paragraphen getreten. Vereinbarungen in der bisherigen Form sind daher über den 30.6.2008 hinaus teilweise nicht mehr verwendbar.
Spezialisten im Bereich Arbeitsrecht wissen: Die Vielzahl der Gesetze und die Berücksichtigung des Steuer- und Sozialversicherungsrecht verursachen bei einem solchen Mandat einen hohen Rechercheaufwand. Da würde ein Werk, dass nicht nur alle involvierten Rechtsgebiete berücksichtigt, sondern zudem auch noch Handbuch und Formularbuch in einem ist, die Arbeit spürbar erleichtern.
Literatur zu Personenschadenansprüchen gibt es viel. Was fehlt, ist ein Leitfaden, der sich konsequent an der Regulierungspraxis von Abfindungen orientiert. Ein Nachschlagewerk, das keine Fragen offen lässt. Diese Lücke schließt die Neuauflage des Universalnachschlagewerks „Abfindung von Personenschadenansprüchen" – ein Muss für alle, die sich mit der Regulierung von Personenschadenansprüchen befassen.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse des vom Institut für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) der Ludwig-Maximilians-Universität München, vom Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins und vom Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht, unter Beteiligung der an der Universität Passau angesiedelten Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP), von Juni 2021 bis August 2023 durchgeführten Forschungsprojektes „Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung“.
Wussten Sie, dass jeder Bundesbürger rund sechs Versicherungen besitzt? Und dass nahezu jeder Lebensbereich tangiert wird von den vielfältigen Versicherungszweigen? Viel Potential also für Mandate im Versicherungsrecht – und höchste Zeit, sich mit dem Handbuch Versicherungsrecht einen fundierten Überblick zu verschaffen.
Verkehrs- und Versicherungsrechtler, aber auch Allgemeinanwälte haben häufig mit Fällen zu tun, in denen es für ihre Mandanten um Schmerzensgeld geht. Das Problem: Es gibt unzählige Arten der körperlichen und psychischen Verletzung, die es schwierig machen, einen angemessenen Betrag zu fordern.