Kai Stumper
Hinweisgeberschutz aus Betriebsrats-Sicht - leicht erklärt
ISBN: 978-3-757-55719-5
96 Seiten | € 19.80
Buch [Taschenbuch]
Erscheinungsdatum:
10.06.2023
Ratgeber
Kai Stumper
Hinweisgeberschutz aus Betriebsrats-Sicht - leicht erklärt
1.0/5.00 bei 1 Reviews - aus dem Web
Nach langem Verhandeln hat der deutsche Gesetzgeber nun das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Es soll Arbeitnehmern und anderen potentiellen Hinweisgebern die Möglichkeit geben auf Missstände in Unternehmen hinzuweisen. Dabei sollen negative Konsequenzen für sie möglichst vermieden, der Schutz eines Hinweisgebers also erhalten werden. Welche Konsequenzen dies für den Betriebsrat hat und wie aus Sicht des Betriebsrats mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz umgegangen werden sollte - das vermittelt dieses Buch.
Das Buch nennt sich „leicht erklärt“, weil es journalistisch geschrieben ist und auf die Darstellung juristischer Streitstände verzichtet.
Stattdessen sind zahlreiche Schaubilder beigefügt und viele Beispiele erhöhen das Verständnis.
Gesetzestexte sind direkt eingebunden und es werden aktuelle Urteile zitiert.
Das Buch nennt sich „leicht erklärt“, weil es journalistisch geschrieben ist und auf die Darstellung juristischer Streitstände verzichtet.
Stattdessen sind zahlreiche Schaubilder beigefügt und viele Beispiele erhöhen das Verständnis.
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| Veröffentlichung: | 10.06.2023 |
| Höhe/Breite/Gewicht | H 21 cm / B 14,8 cm / 160 g |
| Seiten | 96 |
| Art des Mediums | Buch [Taschenbuch] |
| Preis DE | EUR 19.80 |
| Preis AT | EUR 19.80 |
| Auflage | 19. Auflage |
| ISBN-13 | 978-3-757-55719-5 |
| ISBN-10 | 3757557190 |
Ăśber den Autor
Abitur, Tageszeitungsredakteur, Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Hamburg, Promotion in Darmstadt (Informationelle Selbstbestimung und DNA-Analysen, "Mit Auszeichnung"), 1997 GrĂĽndung einer Kanzlei in Hamburg mit zwei Partnern, 2009 GrĂĽndung einer eigenen Kanzlei in Hamburg.Schwerpunkte Arbeitsrecht und IT-/Datenschutzrecht.
Autor verschiedener FachbĂĽcher.
Seminarreferent seit 1994 für Unternehmen und Bildungsträger.
