Steiermärkisches Baurecht
Rechtssicherheit für Bauvorhaben in der SteiermarkDas Steiermärkische Baugesetz 1995 (Stmk BauG) bildet im Bundesland Steiermark die zentrale Rechtsgrundlage für Bauvorhaben. Es regelt die notwendigen Bewilligungsverfahren für Neubauten, Erweiterungen, Umbauten sowie Nutzungsänderungen baulicher Anlagen und umfasst baupolizeiliche Maßnahmen wie Beseitigungsaufträge, Nutzungsverbote, Baustopps und Versiegelungen.