Freiverkäufliche Arzneimittel
Hühneraugenpflaster, Magnesiumtabletten und andere sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken, also zum Beispiel in Drogerie- oder Supermärkten verkauft werden. Vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitarbeiter anwesend, der über die notwendige Sachkenntnis verfügt.
- Deutsche Industrie- und Handelskammer
- 07.02.2024