VERSAGT!
2 Fälle – 2 Urteile nur Einzelfälle?
Sexuelle Missbrauch von Kindern berührt die Öffentlichkeit, erhitzt die Gemüter und führt vorrangig in den sozialen Medien zu Wut gegenüber den Tätern. Viele wenden sich ab, wollen es nicht hören und ziehen sich in ihre heile Welt zurück. Die Medien berichten sporadisch und Politiker aller Parteien verurteilen diese Taten, sprechen von Abscheu, von Unvorstellbarkeit, tiefen Abgründen und versuchen sich in der Wortwahl zu übertreffen. Sie nutzen diese Gelegenheit, um
sich persönlich zu profilieren. Wie schäbig ist das eigentlich? Nicht anders ist es, wenn Journalisten nach kurzer Zeit wieder
schweigen.
Sind damit aber Politik und Medien aus der Verantwortung? Nicht vorstellbar ist es, dass eine rechtsstaatliche Gesellschaft diese Taten sporadisch zur Kenntnis nimmt, tabuisiert, teilweise verdrängt oder
angewidert von sich weist. Besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, sind von Amts wegen Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft einzuleiten und umfassende kriminalistische Ermittlungen zu führen. Die Kriminalpolizei, ist in der Pflicht,
gewissenhaft „alle“ Umstände, zu überprüfen. Beide, in diesem Buch
beschriebenen Fälle zeigen die ganze Komplexität der erforderlichen
Ermittlungen. Wie krass und unterschiedlich aber Hinweise auf Missbrauch wahrgenommen und von Behörden bewertet werden, wird hier beschrieben. Gesetzlich vorgeschriebene kriminalistische Ermittlungen
werden mehr oder weniger gewissenhaft bzw. nicht geführt. Alle an der Aufklärung beider Missbrauchsfälle beteiligten Personen / Beamten, selbst die Justiz versagten auf ganzer Linie.
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Veröffentlichung: | 21.10.2024 |
Höhe/Breite/Gewicht | H 20,5 cm / B 13,5 cm / - |
Seiten | 312 |
Art des Mediums | Buch |
Preis DE | EUR 17.70 |
Preis AT | EUR 18.20 |
Auflage | 1. Auflage |
ISBN-13 | 978-3-985-03177-1 |
ISBN-10 | 3985031770 |
Über den Autor
Günter Rohwedel, Jahrgang 1951, wurde in Stavenhagen (Mecklenburg) geboren.
Nach seiner Ausbildung zum Elektromonteur und dem Grundwehrdienst arbeitete er
als E-Monteur im damaligen Wohnungsbaukombinat Neubrandenburg und nahm dann, im Kalenderjahr 1974, eine Tätigkeit in den Sicherheitsorganen der DDR auf. In dieser Zeit schloss er ein Studium an der Juristischen Hochschule Potsdam als Diplomjurist ab. Er arbeitete als Kriminalist, bevor er von 1992 bis 2001 als selbständiger Privatermittler
tätig war. Dadurch, dass er von 2001 bis 2004 als Ermittler in einem Wach- und
Kontrolldienst in Hamburg und von 2004 bis 2016 als Mitarbeiter Corporate Security /
Investigation in einem großen Wirtschaftsunternehmen in Hamburg gearbeitet hat, blickt er heute auf eine 42 jährige Ermittlungstätigkeit mit den Schwerpunkten der Aufklärung von Diebstahl, Erpressung, Tötungsdelikten, sexuellem Missbrauch, der Suche nach
vermissten Kindern sowie Deliktender Wirtschaftskriminalität, Betriebskriminalität,
zurück. Er genießt mit Frau und Hund seit 2016 sein Leben als Privatier.